Endlich gibt es Unterstützung für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holz und mehr heizen! Ab dem 8. Mai 2023 können rückwirkend Anträge für Härtefallhilfe gestellt werden.

Dieser Beantragungszeitraum gilt nur bis zum 20. Oktober 2023, schnell sein lohnt sich also!

Private Haushalte mit folgenden Arten heizen, sind antragsberechtigt:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle/Koks

Der Antrag kann über ein Online-Portal gestellt werden. Wichtig jedoch ist, hierfür diverse Nachweise bereit zu halten (Feuerstättenbescheid, Rechnungen etc.).

Ist der Antrag gestellt, muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Wochen gerechnet werden. Pro Haushalt kann die Erstattungshöhe zwischen 100€ und 2.000€ variieren.

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